Abstammungsnachweis und Identifizierung von Fohlen

Liebe Züchter,

wir möchten Euch vor der Zuchtschausaison noch einmal deutlich die gesetzlichen Erfordernisse für den Abstammungsnachweis und die Identifizierung Eures Appaloosafohlens auf den Zuchtschauen des ApHCG vor Augen führen.

Die gültigen Tierzuchtgesetze machen hier eindeutige Angaben und Vorschriften, welche Meldungen UND Meldefristen für eine gesetzeskonforme Abstammungsprüfung und Identifizierung für ein reinrassiges Fohlen, vom Züchter fristgerecht auszuführen sind. Ein staatlich anerkannter Zuchtverband, wie der ApHCG e.V., wird hierbei von den Aufsichtsbehörden für die Tierzucht, in die Pflicht genommen und bei der korrekten Überprüfung aller erforderlichen Dokumente, sowie bei der Identifizierung eines Pferdes und der Erstellung des gültigen Identifizierungsdokuments (E-Pass mit Abstammungsnachweis) streng überwacht.

Wir können und dürfen hier bei Versäumnissen kein „Auge zudrücken“ und bitten Euch um Eure frühzeitige Mithilfe.

Insofern ist der vorrangige Zweck der Vorstellung eines Fohlens auf einer Zuchtschau die gesetzlich vorgeschriebene Abstammungsüberprüfung und Identifizierung des Fohlens bei Fuß der Mutterstute. Erst wenn alle erforderlichen Dokumente von Euch Züchtern vorliegen, und geprüft wurden, kann nach der Identifizierung auf der Zuchtschau eine Beschreibung/Bewertung des Fohlens erfolgen! Ebenfalls kann die Ausstellung des Equidenpasses inkl. Zuchtbescheinigung erst nach eindeutiger Identifizierung erfolgen.

Welche Dokumente müssen für die Abstammungsprüfung/Identifizierung vorliegen und Wann?

A1.      Die Bedeckungsmeldung – spätestens 30 Tage nach letzten Deckdatum (Vorjahr)
Der Hengsthalter oder die zugelassenen Besamungsstation stellt den Deckschein in 3facher Ausfertigung sofort nach der Bedeckung (im Vorjahr) aus und ist verpflichtet den Deckschein spätestens 30 Tage nach Bedeckung an den Zuchtverband zu senden/melden. Der Stutenbesitzer erhält direkt nach der Bedeckung vom Hengsthalter den Durchschlag des Deckscheins mit der integrierten Abfohlmeldung als Nachweis der Bedeckung. Sie sollten die Übermittlung des Deck-/Besamungsscheines an das Zuchtbüro ggf. nachfragen.


A2.      Die Geburtsmeldung des Fohlens – spätestens 28 Tage nach der Geburt
Der Stutenbesitzer meldet mit seiner Kopie des Deckscheins im Abschnitt „Abfohlmeldung“ die Geburt des Fohlen’s spätestens 28 Tage nach der Geburt an den Zuchtverband.


A3.      Der Transponder und Equidenpassantrag
Nach Eingang der Abfohlmeldung erhält der Stutenbesitzer den, auf das Fohlen „personalisierten“ Transponder und den zugehörigen Equidenpassantrag vom Zuchtverband. ACHTUNG! VOR einer Identifizierung durch den Zuchtverband auf einer Zuchtschau, MUSS das Fohlen gekennzeichnet werden! Die Kennzeichnung erfolgt durch einen Tierarzt der den Transponder implantiert und den Equidenpassantrag ausfüllt, das Diagramm zeichnet und mit seinem Stempel, Unterschrift und seiner Tierhalterregistriernummer versieht. Der ausgefüllte Equidenpassantrag MUSS dem Zuchtverband vor der Identifizierung/Teilnahme an einer Zuchtschau vorliegen. Die gesetzliche Frist für die Antragstellung eines Equidenpass durch den Tierhalter ist spätestens 6 Monate nach Fohlengeburt. (Hinweis: Sollte das COR des ApHC/USA mit dem eindeutigen Namen des Fohlen und seiner Reg.-Nr. noch nicht vorliegen, bitte den Equidenpassantrag unbedingt an den Zuchtverband senden und das Feld „Name“ des Pferdes freilassen. Dies wird nach Vorlage des COR und vor Erstellung der UELN und dem Druck des Equidenpass vom Zuchtverband nachgetragen)

Liegen dem Zuchtverband nicht ALLE diese Dokumente spätestens beim Meldeschluss (3 Wochen vor Zuchtschau) vor, kann keine vorgeschriebene Abstammungsprüfung erfolgen, kann keine Identifizierung des Fohlens auf der Zuchtschau erfolgen und kann keine Beschreibung/Bewertung auf der Zuchtschau erfolgen.

Bitte wartet nicht bis zum letzten Meldestichtag mit Eurer Anmeldung (die Anmeldungen 2020 sind in Kürze im Downloadbereich verfügbar) zur Zuchtschau. Je früher wir die Dokumente prüfen können, umso eher können wir Euch mitteilen ob etwas fehlt und Ihr habt noch Zeit um etwaige mögliche Ersatz-Maßnahmen durchzuführen.

Wir freuen uns auf die vor uns liegenden Zuchtschauen.

Viele Grüße, Euer Zuchtausschuss!

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