Änderung Zuchtschauordnung ApHCG

Liebe Züchter und Mitglieder,

wie wir euch bereits versprochen haben, arbeiten wir mit Hochdruck an der Neuausrichtung des ApHCG. Der erste Schritt ist nun vom Zuchtausschuss ausgearbeitet worden und wir möchten euch daher folgende Änderung zunächst für die Zuchtsaison 2021 vorstellen.

Folgende Änderung wurde im Zuchtausschuss und Rassebeirat für das Jahr 2021 beschlossen:

Zusatz zum § 1(6) Unabhängig von den unter Absatz (2) bis (5) aufgeführten Bedingungen hat jede/r Regionalgruppe/Regionalpartner die Möglichkeit, eine Zuchtschau mit Qualifikation in seiner Regionalgruppe unabhängig von den Starterzahlen anzumelden. Die Anmeldung kann ausschließlich über Regionalgruppe/Regionalpartner erfolgen. Die Voraussetzungen des §1 Absatz (2) müssen ausgenommen der Mindestanzahl der Pferde erfüllt werden. Somit entfällt die Mindestanzahl von 5 Pferden für eine Show je Regionalgruppe und auch die kleineren Regionalgruppen haben die Möglichkeit, wieder eine Zuchtschau auszurichten.Voraussetzungen, die die Anlage betreffen (siehe § 2), bleiben natürlich bestehen. Es wird auch noch einmal darauf hingewiesen, dass die Zuchtschauen frist- und formgerecht von der jeweiligen Regionalgruppe angemeldet werden (siehe §1).

Die Auswahl der entsprechenden Anlage obliegt der jeweiligen Regionalgruppe, vorbehaltlich der in der Zuchtschauordnung aufgeführten Voraussetzungen. Es wird nach der Zuchtschau-Saison 2021 ausgewertet, ob sich dieses System bewährt hat. Der Zuchtausschuss hofft damit, dass es für die Züchter wieder attraktiver wird, ihre Nachzucht vorzustellen mit der Chance, sich für das Championat zu qualifizieren.

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