Einkreuzung von Veredler in der Appaloosa-Zucht

05.04.2026
Text: Dr. Peter Schaufuß

Um die Vielseitigkeit des Appaloosa-Pferdes sicherzustellen, erlaubt der ApHC dem Züchter die Einkreuzung von drei verschiedenen Fremdrassen, s.g. „Veredlern“. Je nach dem gewünschtem Zuchtziel und dem geplanten Verwendungszweck sind dies:

  • American Quarterhorses, registriert bei der American Quarter Horse Association (AQHA)
  • Vollblüter, registriert bei „The Jockey Club of North America“ (The Jockey Club) oder der einem vom „Jockey Club“ anerkannten Zuchtbuch für Vollblüter, (Recognized Thoroughbred Registry).
  • Reinrassige Araber, welche bei der „Arabian Horse Association“ (AHA) oder einer „World Arabian Horse Organization (WAHO) registriert sind.

Um die Registrierung des Fohlens aus der Anpaarung eines Appaloosa-Pferdes mit einem Pferd der o.g. Rassen sicherzustellen, müssen beide Elterntiere beim ApHC registriert sein, incl. dem Ergebnis einer DNA-Typisierung.

Folgende Informationen müssen dem ApHC beim Einkreuzen von Veredlern vorliegen:

  • Formblatt “Approved Breed Listing Application“ von 4 farbigen Fotos.
  • Fotokopie der Vorder- und Rückseite des Pedigrees des jeweiligen Zuchtverbandes. Der Besitzer des Pferdes, sowie eine detaillierte Beschreibung (z.B. Signalement) müssen eindeutig ersichtlich sein.
  • Ergebnis einer DNA-Typisierung, es werden vom ApHC die Untersuchung auf 17 Parameter verlangt. Dies ist dem Untersuchungslabor mitzuteilen. Sollte schon das Ergebnis der DNA-Typisierung dem jeweiligen Zuchtverband vorliegen, so kann dies dem ApHC unter Verwendung des folgenden Formblattes, gültig für die jeweilige Rasse mitgeteilt werden:
  • Jockey Club DNA Waiver
  • Arabian DNA Waiver
  • AQHA DNA Waiver

(Rule 214, Official Handbook, ApHC, Seite 62 und 63)

Die Registrierung von Veredlern beim ApHC muss vor der geplanten Bedeckung erfolgen. Bei der Verwendung von Hengsten der jeweiligen Veredler-Rasse also vor Versendung des „Stallion Breeding Reports“. Es ist darauf zu achten, dass die o.g. Formblätter vollständig ausgefüllt und vom eingetragenen Besitzer zu unterschreiben sind.

Für die Meldung beim ApHCG müssen folgende Unterlagen an das Zucht- und Servicebüro geschickt werden:

  • Antrag Zuchtbuch
  • Tierzuchtbescheinigung des jeweiligen Zuchtverbandes
  • Fotokopie der Vorder- und Rückseite des Pedigrees des jeweiligen Zuchtverbandes. Der Besitzer des Pferdes, sowie eine detaillierte Beschreibung (z.B. Signalement) müssen eindeutig ersichtlich sein.
  • Ergebnis einer DNA-Typisierung
  • Ergebnisse 5 Panel – Test bei Quarterhorses
  • Bei Hengsten eine tierärztliche Gesundheitsbescheinigung

(Attest, Vordruck beim ApHCG Servicebüro)

Die Züchter sollten vor der geplanten Einkreuzung von Veredlern, die genannten Bedingungen mit den Besitzern der Veredlungspferde abklären. Besonders auf die Besitzer von „Veredlungshengsten“ kommen hierbei nicht unerhebliche Mehrkosten zu. Dies sollte auch im Deckvertrag schriftlich festgehalten werden.

Wir möchten nochmals darauf aufmerksam machen, dass ein Fohlen aus einer Bedeckung vom ApHC nur ein „Certificate of Registration“ bekommt, wenn beide Elterntiere dem ApHC bekannt sind und somit die o.g. Bedingungen erfüllt sind.

Die Formblätter für die Registrierung können auf der Homepage des ApHCG unter dem Button „Downloads“ und „Formblätter ApHC USA“ heruntergeladen werden.

Für Rückfragen steht allen Züchtern das „Service- und Zuchtbüro“ gerne beratend zur Verfügung. Im Zweifelsfall können wir beim ApHC abklären, ob der Veredler schon registriert ist.

Wir möchten an dieser Stelle darauf aufmerksam machen, dass alle Hengste welche im „Hengstverteilungsplan“ unter „Hengstbuch Z“ und alle Stuten welche im „Stutenverteilungsplan“ unter „Stutbuch Z“ des ApHCG aufgeführt sind, in USA beim ApHC registriert sind. Eine DNA Typisierung liegt vor.

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