Erinnerung | Abfohlmeldung und Bedeckungsmeldung

21.08.2024

Liebe Züchter,

zur Erinnerung anbei ein paar Informationen sowie die dazugehörigen Fristen in Richtung Fohlengeburten sowie Bedeckungsmeldungen aus 2024:

  • Die Bedeckungsmeldung – spätestens 30 Tage nach letzten Deckdatum (Vorjahr)
    Der Hengsthalter oder die zugelassenen Besamungsstation stellt den Deckschein in 3facher Ausfertigung sofort nach der Bedeckung (im Vorjahr) aus und ist verpflichtet den Deckschein spätestens 30 Tage nach Bedeckung an den Zuchtverband zu senden/melden. Der Stutenbesitzer erhält direkt nach der Bedeckung vom Hengsthalter den Durchschlag des Deckscheins mit der integrierten Abfohlmeldung als Nachweis der Bedeckung. Sie sollten die Übermittlung des Deck-/Besamungsscheines an das Zuchtbüro ggf. nachfragen
  • Die Geburtsmeldung des Fohlens – spätestens 28 Tage nach der Geburt
    Der Stutenbesitzer meldet mit seiner Kopie des Deckscheins im Abschnitt „Abfohlmeldung“ die Geburt des Fohlen’s spätestens 28 Tage nach der Geburt an den Zuchtverband.

Bei Unklarheiten oder Fragen könnt ihr wie immer gerne an das Zuchtteam (zuchtausschuss@aphcg.com) oder ans Office (office@aphcg.com) heran treten.

Danke für eure Mitarbeit.

Euer ApHCG Zuchtteam!

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