Information für Züchter

20.12.2020

Liebe Züchter,

auf der letzten Tagung des Tierzuchtausschusses der EU-Kommission wurde beschlossen, dass die zur Überprüfung der Identität erforderlichen DNA-Marker vollständig in der Tierzuchtbescheinigung eingedruckt werden müssen. Die Angabe einer Untersuchungsnummer ist nur zulässig, wenn gleichzeitig ein Link angegeben wird, auf dem die vollständigen DNA-Marker abzurufen sind.

Wir empfehlen allen Züchtern dringend, die für 2021 durch die Zuchtverbände auszustellenden Tierzuchtbescheinigungen (oder ggf. zootechnical certificates) auf vollständige Angaben zu prüfen. Nur dann darf das Zuchtmaterial verwendet werden.

In diesem Zusammenhang möchten wir alle Hengsthalter und die Besamungsstationen darauf hinweisen, dass für die kommende Saison gültige Tierzuchtbescheinigungen (Teil A) rechtzeitig angefordert werden müssen.

Bei Fragen kommt gerne auf uns zu!

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