Verbandsprämien des ApHCG gemäß § 18 der Satzung und § 18 des Zuchtprogramms

22.09.2023

Liebe Züchter, liebe Mitglieder,

der ApHCG zeichnet Pferde aus, welche auf einer Zuchtschau (auch Hoftermin) überdurchschnittliche Leistungen erbracht haben. Hierdurch wird zum Einen die herausragende Eigenleistung des vorgestellten Pferdes prämiert, zum Anderen stellt es auch eine Würdigung der herausragenden Leistungen unserer Züchter dar.

Die Prämierung wird im Zuchtbuch vermerkt und im Equidenpass eingetragen.

Der Eigentümer muss einen formlosen Antrag unter Vorlage aller notwendigen Nachweise beim Zuchtausschuss des ApHCG stellen. Über die Vergabe der Prämie entscheidet der Rassebeirat.

Folgende Nachweise müssen durch den Besitzer des Pferdes erbracht werden:

  • negativer 5 Panel-Test (bei Fohlen durch den Nachweis bei beiden Elterntier möglich, liegt i. d. Regel dem Verband vor).
  • Ergebnis eines DNA-Tests
  • Ergebnis der Bewertung auf der Zuchtschau mit einer LG 1 (liegt i. d. Regel dem Verband vor).

Es ist als eine sehr erfreuliche Entwicklung im Verband anzusehen, dass eine ganze Anzahl von Fohlen mit einer LG1 bewertet wurden. Bei vorliegen der o.g. Voraussetzungen sollten die Besitzer einen Antrag beim Zuchtausschuss stellen. Die Eintragung im Equidenpass bleibt dem Fohlen ein Leben lang erhalten und ist als ein erster, schriftlich dokumentierter Nachweis über die erbrachte Qualität des Fohlens anzusehen.

Wir möchten alle Besitzer von Fohlen, welche auf einer Zuchtschau (auch Hoftermin) mit einer LG1 bewertet wurden, dazu ermutigen, einen Antrag auf Anerkennung als "Prämienfohlen des ApHCG" zu stellen.

Dies trifft natürlich auch auf Stuten, Hengste und Wallache zu.

Viele Grüße, der Vorstand des ApHCG.

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