Wichtige Mitgliederinformation: Gebührenordnung und SEPA Mandate

Wichtig für alle Mitglieder: Das SEPA‑Mandat gilt nur für den jährlichen Beitrag. Leistungen aus der Gebührenordnung müssen immer eigenständig überwiesen werden.

 

28.08.2026

Liebe Mitglieder,

wir möchten darauf hinweisen, dass SEPA‑Lastschriften ausschließlich für die jährlichen Mitgliedsbeiträge (Leistungen des Bereiches A) genutzt werden. Leistungen aus der Gebührenordnung (Bereiche B–I) werden nicht per SEPA eingezogen – auch dann nicht, wenn uns ein SEPA‑Mandat vorliegt. Diese Gebühren sind vom Mitglied selbstständig zu überweisen.

Bitte informiert das Office über Änderungen eurer Anschrift oder Bankdaten, sofern diese das SEPA‑Mandat betreffen. Alternativ können Anschriftenänderungen auch im Mitgliederbereich der Homepage vorgenommen werden. Nur mit aktuellen Daten ist ein reibungsloser Ablauf bei der Beitragserhebung gewährleistet.

Wir bedanken uns für eure Mitarbeit.

Euer Office-Team des ApHCG

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