Beantragung Equidenpass
Mit den Vorschriften der (EU) 2015/262 (Equidenpassverordnung) zum 01.07.2016, sowie den zusätzlichen Vorschriften der (EU) 2016/1012 (Tierzuchtverordnung) zum 01.11.2018 für Zuchtverbände, sind Equidenpaßanträge nicht mehr im Downloadbereich verfügbar.
Die Equidenpassanträge sind den Transpondern zugeordnet und werden mit dem Transponder gemeinsam auf Anforderung (z.B. Abfohlmeldung) über das Zuchtbüro des ApHCG e.V. versandt.
15.04.2024
Liebe Mitglieder des ApHCG e.V.,
im Rahmen meiner Tätigkeit des vergangenen Jahres ist aufgefallen, dass wir unverhältnismäßig häufig schlecht gezeichnete Diagramme für den Equidenpass zurücksenden und neu zeichnen lassen müssen. Dies ist sehr schade und wir hoffen, dass ein bisschen Aufklärung an dieser Stelle die Fehlerquellen zumindest zu Teilen beseitigt.
Das Diagramm im Equidenpass ist das Passbild Ihres Pferdes, welches im Zweifelsfall, also wenn der Transponder/Chip ausfällt, als Identifikation für ihr Pferd verwendet wird. Sie erhalten von uns das Equidenpassdiagramm zusammen mit Ihrem Antrag. Bitte behandeln Sie es pfleglich, da es im Original in Ihren Equidenpass eingebunden wird.
Beispiel Diagramm
Wenn Sie Ihr Pferd bei uns für einen Equidenpass anmelden, erhalten Sie einen Transponder, einen Antrag und die Seite mit dem Diagramm. Bitte halten Sie die Papiere idealerweise zusammen und verwenden Sie diese nicht für andere Pferde. Das Diagramm wie auch der Antrag enthalten eine Seriennummer, die Ihrem speziellen Pferd zugeordnet ist. Weshalb wir auch keine Anträge/Diagramme die von anderen Verbänden ausgestellt wurden, verarbeiten können. Daher bitte ich Sie, ausschließlich die Diagramme von uns zu verwenden. Das passiert nicht um Sie zu ärgern, sondern weil wir die Originalzeichnung mit der korrekten Seriennummer für Ihr Pferd verwenden MÜSSEN. Daher verwenden Sie bitte auch nur die für das entsprechende Pferd ausgestellten Unterlagen für das richtige Pferd. Sollte es mal zu einem Vertauschen der Dokumente kommen oder auch des Transponders, kontaktieren Sie uns bitte und wir finden dann eine Lösung.
Hier nochmals zusammengefasst:
- Equidenpassantrag, Diagramm und Transponder werden als ein zusammengehöriges Paket für ein Pferd durch das Servicebüro versendet
- Bitte nutzen Sie ausschließlich die von uns als Paket zugesandten Unterlagen für das bestimmte Pferd
- Bei Problemen wenden Sie sich bitte prophylaktisch an das Servicebüro.
Beispiel Equidenpassantrag
Die zweit häufigste Fehlerquelle ist die Zeichnung des Diagramms. Wie das Diagramm zu zeichnen ist, finden Sie in folgendem Buch:
F.E.I. (2023): Identifikation von Pferden-Durch Beschreibung und graphische Darstellung, 8. Auflage, 2023, FN Verlag, Warendorf 2023, Artikelnummer: 978-3-88542-278-5 (zum Buch)
Ich wollte Ihnen hier aber gerne einmal einen Überblick der verpflichtenden Punkte beim Anfertigen des Diagramms geben:
Allgemein
- Keine veränderlichen Abzeichen oder Abzeichen, die zur Farbe gehören zeichnen.
Zum Beispiel:- Stichelhaare beim Roan
- Blanket
- Spots
- Ausschließlich die Farben rot und schwarz zum Zeichnen verwenden (idealerweise Fineliner).
- Negativbeispiel: wird mit einem blauen Kugelschreiber eingezeichnet, müssen wir das Diagramm zurücksenden
- Die Stelle für Chip/Transponder muss mit schwarzem Fineliner als T und Kreis um das T herum gekennzeichnet sein.
- Prüfen Sie, ob alle Abzeichen in allen Darstellungen (es gibt die von links, von rechts, von vorne und von hinten) korrekt eingezeichnet wurde und ob nicht bei z.B. der Ansicht von links aus Versehen das Abzeichen am falschen Bein eingetragen wurde.
- Ort, Datum, Unterschrift und Stempel des Tierarztes müssen auf dem Diagramm deutlich sichtbar sein.
- Die korrekte Transpondernummer muss auf dem Diagramm eingetragen sein. Falls Sie eine überkleben müssen, darf nur die korrekte Nummer sichtbar sein.
Wirbel
- Werden immer in schwarz eingezeichnet
- Alle Wirbel am Kopf und Mähnenkamm MÜSSEN eingezeichnet werden.
- Mindestens aber 3 Wirbel.
- Ausnahme: Wenn das Pferd keinerlei weiße Abzeichen vorweist, müssen 5 Wirbel eingezeichnet werden.
Weiße Abzeichen
- Alle nicht veränderlichen Abzeichen müssen mit roter Linie umrahmt eingezeichnet werden.
- Abzeichen an Beinen und Kopf werden NICHT komplett schraffiert.
- Schraffierung von weißen Flächen passiert ausschließlich(!) bei Plattscheckungen. Diese kommen beim Appaloosa und Pony of the Americas nicht vor, bzw. sind nicht zulässig.
- Hautfarbene Stellen ohne Fell, helle Augen und unpigmentierte Hufe werden rot ausgemalt. Teilweise unpigmentierte Hufe werden entsprechend teilweise ausgemalt.
Ich hoffe, dass wir so ein paar Fragen beantworten und vor allem ein paar zukünftige Fehler vermeiden können. Wenn es Probleme oder Fragen geben sollte, wenden Sie sich bitte an unser Servicebüro.
Auf eine weiterhin konstruktive Zusammenarbeit.
Herzliche Grüße
Joana Brandes-Samak
Zuchtleitung ApHCG e.V.
Informationen Equidenpass
Liebe Mitglieder,
wir arbeiten derzeit an der Aktualisisierung der Informationen zum Equidenpass.
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2015/262 ("Equidenpassverordnung") gültig zum 01.07.2016 und der Verordnung (EU) 2016/1012 ("Tierzuchtverordnung") gültig zum 01.11.2018 sind aufgrund der europaweiten Harmonisierung des Dokument zur Identifizierung von Equiden (Equidenpass) einige Änderungen im Dokument selbst und in den Verfahrensweisen bei der Ausstellung und dem Umgang mit dem Equidenpass vorgeschrieben. Hinzu kommt die Einführung einer europaweiten zentralen Datenbank zum 30.06.2016, die ein aktuelles Abbild, der in Europa gehaltenen Equiden und deren Verbringung/Handel innerhalb und außerhalb der Europäischen Union, für die jeweilige Behörde gibt.
In Deutschland ist dies die Datenbank HI-Tier (HIT). Die equidenpassausgebenden Stellen sind für die Dateneintragung in die Datenbank HI-Tier zuständig. Die Halter von Equiden (auch dann, wenn der Halter nicht gleichzeitig der Eigentümer ist) sind für die fristgemäßen Meldungen von Änderungen/Aktualisierung der im Equidenpass enthaltenen Daten, an die Equidenpass ausgebende Stelle, verpflichtet. (z.B. Meldung eines Eigentümerwechsels, Schlachtung oder Tod des Equiden). Jede Meldung des Tierhalters MUSS die Tierhalterregistriernummer (THR) enthalten! Diese MUSS in der zentralen Datenbank HI-Tier verzeichnet werden. Die Europäische Union, der Bund und die Länder stimmen darin überein, dass die jeweiligen Tierhalter in der Bringschuld sind gegenüber den Equidenpass ausgebenden Stellen, und nicht eine equidenpassausstellende Stelle (z.B. Zuchtverband) in der Holpflicht.
Insofern ist der Equidenpass ein Mehrzweckdokument und dient den Zwecken:
- tierseuchenrechtliche Zwecke
- Lebensmittelhygiene
- tierzuchtrechtliche Zwecke
- tierschutzrechtliche Zwecke
In der Praxis gibt es den Equidenpass folglich in drei Ausführung, je nach Status des Equiden und ausstellender Stelle:
- E-Pass mit Abstammungsnachweis/Zuchtbescheinigung (für in einem Zuchtbuch registrierte Equiden, die von der Zuchtorganisation gemäß Tierzuchtverordnung identifiziert wurden)
- E-Pass für Sportpferde (für in einer intern. Wettkampforganisation registrierte Equiden, die mit dem Identifizierungsdokument identifiziert wurden)
- E-Pass für Zucht-/Nutzequiden (die KEINE registrierten Equiden sind)
Definitionen gemäß Equidenpassverordnung:
„Equiden“ als Haustiere gehaltene oder wildlebende Einhufer aller Arten, die zur Gattung Equus der Säugetierfamilie Equidae gehören, sowie ihre Kreuzungen.
„Eigentümer“ die natürlichen oder juristischen Personen, deren Eigentum die Equiden sind.
„Halter“ (der nicht Eigentümer/Besitzer sein muss) jede natürliche oder juristische Person, die Equiden (auch Einzeltier) halten bzw. für deren Haltung zuständig ist, und zwar unabhängig davon, ob entgeltlich oder unentgeltlich bzw. ob befristet oder unbefristet (z. B. während eines Transports, auf Märkten, bei Wettkämpfen, Rennen oder kulturellen Veranstaltungen).
„registrierte Equiden“
A. alle Equiden, die gemäß Tierzuchtverordnung in einem Zuchtbuch eingetragen oder registriert sind oder eingetragen werden können, und die mittels eines Identifizierungsdokuments gemäß Tierzuchtverordnung identifiziert sind, oder
B. Pferde (einschließlich Ponys), die bei einer internationalen Vereinigung oder Organisation registriert sind, die Wettkampf- und Rennpferde führt, und die mittels eines Identifizierungsdokuments identifiziert.
„Schlachtequiden“ Equiden, die dazu bestimmt sind, entweder direkt oder über eine zugelassene Sammelstelle in einen Schlachthof verbracht und dort geschlachtet zu werden.
„Zucht- und Nutzequiden“ andere Equiden als "registrierte Equiden" und "Schlachtequiden".
„Zuchtbuch“ jedes Buch, jedes Verzeichnis, jede Kartei oder jeden anderen Informationsträger,
1) der von einer von einem Mitgliedstaat amtlich zugelassenen oder anerkannten Organisation oder Vereinigung oder einer amtlichen Stelle des Mitgliedstaats geführt wird
und
2) in dem Equiden unter Nennung aller ihrer bekannten Vorfahren eingetragen oder registriert werden bzw. eingetragen werden können.
„Transponder“ einen passiven (nur zur Ablesung bestimmten) Radiofrequenz-Identifizierungs-Chip, der
a) der ISO-Norm 11784 entspricht und mit Vollduplex-Technik (FDX oder FDX-B) oder Halbduplex-Technik (HDX) funktioniert
und
b) mit einem der ISO-Norm 11785 entsprechenden Lesegerät abgelesen werden kann (Lesereichweite von mindestens 12 cm).
„eindeutige Lebensnummer“ einen unverwechselbaren 15-stelligen alphanumerischen Code mit Informationen über die betreffenden Equiden sowie über die Datenbank und das Land, in der bzw. dem diese Informationen im Einklang mit dem UELN-Kodierungssystem (Universal Equine Life Number) erstmals aufgezeichnet wurden, bestehend aus
a) einem 6-stelligen UELN-kompatiblen Identifizierungscode für die Datenbank gemäß Artikel 39, gefolgt von
b) einer 9-stelligen individuellen Identifizierungsnummer für das betreffende Tier.