Zuchtschauen

Für einen Pferdezuchtverband sind Zuchtschauen das aktuelle Spiegelbild einer Rasse. Hier werden die zukünftigen Zuchttiere vorgestellt und bewertet. Auf Zuchtschauen treffen sich erfahrene Züchter, Neumitglieder, Rasseliebhaber und pferdebegeisterte Menschen.

Alljährlich präsentieren sich die Zuchtprodukte des ApHCG e.V. auf Zuchtschauen in den jeweiligen Bundesländern. Der Zuchtausschuss und die Zuchtwarte der Regionalgruppen organisieren mit Hilfe der Mitglieder ihre Zuchtschauen. Züchter stellen erwartungsvoll und mit Stolz ihre Fohlen und Stuten den Zuchtrichtern und dem Publikum vor.

Auf Zuchtschauen werden vielfach gestellten Fragen beantwortet und sind damit eine hervorragende Möglichkeit für den Erfahrungsaustausch mit Züchtern, Zuchtrichtern und Verbandsfunktionären: War es die richtige Anpaarung mit meiner Stute? Stimmt die Qualität meines Fohlens mit dem gewünschten Rassestandard des Appaloosas überein? Mit welchem Vererber kann ich evtl. die Schwächen meiner Stute ausgleichen? Wie vererbt der Hengst xyz?Musterung und lineare Beschreibung, Bewertung, sowie Fragen und Antworten rund um den Appaloosa kennzeichnen die kleinen, aber feinen Zuchtschauen des ApHCG e.V.

Nach der Durchführung aller Zuchtschauen und zum Abschluss der Zuchtsaison findet der wichtigste Zuchttag des ApHCG e.V. statt: Das abschließende Bundesfohlenchampionat, Bundesstutenchampionat oder Bundeswallachchampionat, zu denen die besten Fohlen und die besten Stuten bzw. Wallache aus dem ganzen Bundesgebiet eingeladen werden. Desweiteren erfolgen an diesem Tag die Hengstkörung, sowie die Stuten-, Wallach-und Hengstleistungsprüfung.

Weitere Informationen zu den Zuchtschauen erhalten Sie im nachfolgenden Artikel, gerne können Sie bei Fragen auch jederzeit den Zuchtausschuss kontaktieren.
Alle Termine für das laufende Jahr, können Sie im Kalender einsehen. Formulare zur Anmeldung eines Pferdes auf einer Zuchtschau sind im Downloadbereich verfügbar.

Voraussetzungen für die Durchführung von Zuchtschauen des ApHCG e.V.

(Auszug aus der Zuchtschauordnung v. März 2019)

Veranstalter einer ApHCG Zuchtschau kann jede Privatperson oder jeder Pferdebetrieb sein, der die dazu erforderlichen Bedingungen erfüllen kann.

Wer eine ApHCG Zuchtschau abhalten möchte, meldet sich über seine Regionalgruppe mit seinem Wunschtermin beim Zuchtausschuss bis zum 31.01. des Jahres an. (Feste Termine können NICHT beantragt werden) Der Zuchtausschuss koordiniert im engen Dialog mit den Zuchtwarten und Veranstaltern, wo und wann Zuchtschauen stattfinden sollen und können. Hierbei werden möglichst Eure Wunschtermine berücksichtigt.

Zur linearen Beschreibung von Fohlen/Stuten und Wallachen werden folgende Voraussetzungen benötigt:

  1. Sicher eingezäunter Platz/Halle mit geeigneten Bodenverhältnissen, mit einer Größe von ca. 400 qm bei einer Mindestseitenlänge von 18m
  2. Dreiecksbahn mit Stangen und Pylonen aufbauen
  3. Ausreichend Platz für Hänger und Pferde
  4. Unterbringungs-/Versorgungsmöglichkeiten für teilnehmende Pferde (ggf. Paddock oder Boxen, Heu und Wasser)
  5. Gepflasterte oder asphaltierte gerade Fläche für die sogn. „Pflasterprobe“ (Laufen der Pferde im Schritt und Trab an der Hand) und um das Stockmaß zu nehmen.
  6. Verpflegung für Teilnehmer und Zuschauer anbieten

Teilnahmebedingungen für Zuchtschauen:

Nachfolgende vollständigen Unterlagen eines jeden teilnehmenden Pferdes, müssen vor Beginn der Zuchtsschau gemäß gesetzlichen Vorgaben zum Abstammungsnachweis/Identifizierung überprüft werden und deshalb VOR dem Termin vorliegen.
(liegt eines der gesetzlich geforderten Dokumente NICHT vor, kann das Pferd nur "außer Konkurrenz" vorgestellt werden)

  1. Mitgliedschaft beim ApHCG e.V.
  2. Die Anmeldung für die Zuchtschau beim Zuchtausschuss erfolgte bis spätestens 3 Wochen vor dem Termin mit vollständigen Unterlagen.
  3. Der unterschriebene Deckschein/Besamungsschein muss dem Zuchtverband vorliegen.
  4. Eine Fohlengeburtsmeldung (nach spätestens 28 Tagen der Geburt des Fohlens) muss dem Zuchtverband vorliegen. Bei  Vorlage der Geburtsmeldung nach der Frist, wird ein DNA-Test zur Abstammungsüberprüfung angeordnet (Satzung B.8.1 Abs.8 a bis f) und eine zusätzliche Gebühr erhoben.
  5. Certificate of Registration (ApHC/USA-Papier im Original mit einer Kopie für den ApHCG). Sollte das Certificate of Registration für ein Fohlen noch nicht vorliegen, so ist zumindest die Registration Application im Original mit einer Kopie für den ApHCG vorzulegen.
  6. Jedem Pferd MUSS zur Identifizierung ein Transponder implantiert. Bei Fohlen wird dieser mit der  Fohlenmeldung beantragt und MUSS vor der Zuchtschau vom Tierarzt gesetzt werden.
  7. Ausgefüllter Equidenpaßantrag, sofern noch kein Equidenpaß beantragt wurde bzw. vorliegt oder Equidenpaß mit Impfnachweis ( z.B. Stutbucheintrag etc.)
  8. Um an dem Zuchtförderprogrammen für Prämienstuten, Prämienwallache, Championatsfohlen teilnehmen zu können, muss zusätzlich ein negativer 5-Paneltest für HYPP, HERDA, PSSM, GBED und EMH vorgelegt, bzw. über die Elterntiere nachgewiesen werden.
  9. Die Teilnehmer sollten darauf achten, dass die Kleidung des Vorführers in einem sauberen Zustand ist und einer Westernrassen-Zuchtschau entspricht.
  10. Die Pferde sind in einem sauberen und gesundheitlichen einwandfreien Zustand den Zuchtrichtern und dem Publikum zu präsentieren.

Liegen die oben genannten erforderlichen Unterlagen vor dem Start nicht vor oder hat der Teilnehmer noch offene Rechnungen in der Geschäftsstelle, so kann der Teilnehmer nicht zur ApHCG-Zuchtschau zugelassen werden bzw. kann das Pferd nur "außer Konkurrenz" vorgestellt werden.

Weitere Hinweise und Aufgaben des Zuchtwart und Zuchtausschuss des ApHCG e.V.

  1. Die Mindestanzahl der startenden Pferde auf einer Zuchtschau mit Qualifikation für die Förderprogramme (Prämien, Championat usw.) beträgt 5 Pferde (Fohlen/Stuten/Wallache oder Hengste nur zur linearen Beschreibung).
  2. Beantragung der Zuchtschau bei der jeweiligen Behörde erfolgt durch den Zuchtwart /-in (entweder Landratsamt, Amt für Landwirtschaft, Veterinäramt etc.). Kopie der Anmeldebestätigung der Zuchtschau (gem. ViehVerkO) ist dem Zuchtausschuss spätesten 2 Wochen VOR dem Zuchtschautermin vorzulegen.
  3. Der Zuchtausschuss überprüft nach Anmeldungen der Teilnehmer in enger Kooperation mit dem Zuchtleiter alle Unterlagen auf Vollständigkeit ( Equidenpaß, Mitgliedschaft, Registration Application etc.)
  4. Die Vorbereitung der Beschreibungsbögen bzw. Richter-Tablets erfolgt durch den Zuchtleiter/Zuchtausschuss.
  5. Der Zeitplan/die Starterliste wird durch den Zuchtausschuss/Zuchtleiter erstellt und an die Zuchtrichter, den Zuchtwart und den Veranstalter weitergeleitet.
  6. Der Zuchtwart sorgt für einen Pressetext (mind. in Stichpunkten) und sendet diesen ans Marketing/Presse zur Bearbeitung/Veröffentlichung.
  7. Der Zuchtwart verpflichtet in Abstimmung mit dem Veranstalter eine Person zum Fotografieren der Zuchtveranstaltung.

Alle Details sind in der Zuchtschauordnung aufgeführt.